Arbeitsrecht für Führungskräfte

Expertise
Als ehemaliger Senior Vice President der OMV verfüge ich über langjährige eigene Managementerfahrung und kenne die rechtlichen und persönlichen Herausforderungen, mit denen Führungskräfte in kritischen beruflichen Situationen konfrontiert sind.
Während meiner mehr als zehnjährigen Tätigkeit im Top-Management habe ich Führungskräfte und Entscheidungsträger in komplexen und sensiblen Situationen begleitet. Dazu gehörten insbesondere Veränderungen von Verantwortungsbereichen und Organisationsstrukturen, Konflikte zwischen Führungskräften und Unternehmen, interne Untersuchungen, Compliance-Verfahren sowie die Vorbereitung und Umsetzung von Trennungen auf Managementebene.
Gerade bei Führungskräften reicht eine rein arbeitsrechtliche Betrachtung häufig nicht aus. Dienstvertrag, Organstellung, variable Vergütung, Long-Term-Incentives, Wettbewerbsverbote, D&O-Versicherung, Haftungsfragen und Reputation greifen oftmals ineinander. Bei Geschäftsführern und Vorständen kommen gesellschaftsrechtliche Aspekte und Fragen der Abberufung bzw. des Widerrufs der Bestellung hinzu.
Konflikte und Trennungssituationen kenne ich aus erster Hand – sowohl aus eigener Erfahrung, der Perspektive des Unternehmens als auch aus jener der betroffenen Führungskraft. Ich habe selbst die Trennung zahlreicher Führungskräfte begleitet und weiß, welche rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen, aber auch welche persönlichen und organisationsinternen Dynamiken dabei eine Rolle spielen.
Heute berate ich Führungskräfte, Geschäftsführer und Vorstände insbesondere bei der Gestaltung und Verhandlung von Dienstverträgen, bei Veränderungen ihrer Funktion sowie bei Konflikten und der Beendigung von Dienst- und Organverhältnissen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Begleitung und Durchführung interner Untersuchungen – sowohl bei der Aufklärung möglicher Pflichtverletzungen als auch bei der Vertretung betroffener Führungskräfte. Dazu gehört insbesondere die Abwehr drohender zivil- und strafrechtlicher Haftungsrisiken sowie die Vertretung in behördlichen und gerichtlichen Verfahren. Dabei geht es nicht nur um die rechtliche Durchsetzung oder Abwehr einzelner Ansprüche, sondern regelmäßig darum, eine wirtschaftlich und persönlich tragfähige Gesamtlösung zu erreichen
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