Arbeitsrecht – Beratung für Führungskräfte
Führungskräfte stehen arbeitsrechtlich vor besonderen Herausforderungen. Variable Vergütungsbestandteile, komplexe Verantwortungsbereiche, Konzern- und Matrixstrukturen sowie die enge Verbindung zwischen Funktion, Leistung und persönlicher Reputation erfordern Lösungen, die über die klassische arbeitsrechtliche Beratung hinausgehen.
Ich berate Führungskräfte, leitende Angestellte und Geschäftsführer bei der Gestaltung und Veränderung ihrer Vertragsverhältnisse sowie in Konflikt- und Trennungssituationen. Dabei verbinde ich arbeitsrechtliche Expertise mit eigener langjähriger Erfahrung im Top-Management und in Konfliktsituationen.
Dienst- und Geschäftsführerverträge
Gerade bei Führungskräften werden die entscheidenden Weichen häufig bereits bei Abschluss des Vertrages gestellt. Neben dem Fixgehalt sind variable Vergütung, Verantwortungsbereich, Beteiligungsmodelle, Versetzungsklauseln, Wettbewerbsverbote und Beendigungsregelungen von besonderer Bedeutung.
Ich unterstütze bei:
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Entwurf, Prüfung und Verhandlung von Dienst- und Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen
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Gestaltung von Vergütungsmodellen mit Fixgehalt, Short-Term Incentives (STI), Long-Term Incentives (LTI), MbO-Boni und sonstigen variablen Vergütungsbestandteilen
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Bonusansprüchen bei Eintritt, Funktionsänderung oder Beendigung des Dienstverhältnisses
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Dienstwagen, Pensionszusagen und sonstigen Benefits
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Definition von Funktion, Verantwortungsbereich und Berichtslinien
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Versetzungs- und Änderungsklauseln sowie der Übernahme zusätzlicher Aufgaben im Konzern oder in Matrixorganisationen
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Wettbewerbsverboten, Konkurrenzklauseln und Vertragsstrafen
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Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsverpflichtungen
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Kündigungsfristen, Beendigungsrechten und sonstigen Exit-Regelungen
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Haftungsfragen und D&O-Versicherung
Beteiligungs- und Incentivierungsmodelle
Bei Führungskräften werden Vergütung und langfristige Bindung zunehmend durch Beteiligungsmodelle miteinander verknüpft. Solche Modelle müssen arbeitsrechtlich, gesellschaftsrechtlich und wirtschaftlich konsistent ausgestaltet werden.
Ich berate bei der Strukturierung und Verhandlung von Management-Beteiligungen, insbesondere bei:
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unmittelbaren Beteiligungen an Gesellschaften
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schrittweisem Erwerb oder der Übertragung von Geschäftsanteilen
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Management-Beteiligungsprogrammen und Equity-Incentive-Modellen
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Genussrechten und vergleichbaren wirtschaftlichen Beteiligungsinstrumenten
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Unterbeteiligungen und schuldrechtlichen Beteiligungsmodellen
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virtuellen Beteiligungen und Phantom Shares
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erfolgsabhängigen Beteiligungen an Umsatz, Ergebnis oder Unternehmenswert
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Vesting-, Leaver- und Rückübertragungsregelungen
Ein besonderer Schwerpunkt liegt darauf, Beteiligung und Arbeits- bzw. Organverhältnis sauber voneinander abzugrenzen. Gerade bei Beendigung der Managementfunktion ist entscheidend, ob und unter welchen Voraussetzungen Beteiligungsrechte fortbestehen, zurückübertragen werden müssen oder durch einen finanziellen Ausgleich ersetzt werden.
Ziel ist eine Struktur, bei der die Führungskraft wirtschaftlich angemessen am Unternehmenserfolg beteiligt wird, ohne dass die Beteiligung durch spätere organisatorische Veränderungen oder die Beendigung der Funktion unerwartet entwertet wird.
Veränderung der Managementfunktion
Reorganisationen, Eigentümerwechsel und strategische Neuausrichtungen führen häufig dazu, dass sich Aufgaben, Verantwortungsbereiche oder Berichtslinien von Führungskräften wesentlich verändern. Nicht jede Veränderung muss vom bestehenden Dienstvertrag gedeckt sein. Gleichzeitig kann die richtige Reaktion auf eine solche Veränderung entscheidend für spätere Verhandlungen oder ein arbeitsgerichtliches Verfahren sein.
Ich berate bei:
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Änderung oder Entzug von Verantwortungsbereichen
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Versetzungen und organisatorischen Umstrukturierungen
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Änderungen von Berichtslinien oder Hierarchiestufen
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Verlust von Personal-, Budget- oder Entscheidungsverantwortung
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Reorganisationen und Betriebsübergängen
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Eigentümer- und Kontrollwechseln
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Konflikten mit Vorgesetzten, Eigentümervertretern oder anderen Organen
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Auswirkungen organisatorischer Veränderungen auf Bonus-, Incentive- und Beteiligungsmodelle
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Vorbereitung und strategischer Positionierung bei einer sich abzeichnenden Trennung
Beendigung von Dienstverhältnissen
Bei der Beendigung eines Managementverhältnisses geht es regelmäßig um weit mehr als die Frage, ob eine Kündigung rechtlich zulässig ist. Vergütung, Bonusansprüche, Beteiligungen, Freistellung, Abfertigung, Wettbewerbsverbote, Kommunikation und Reputation müssen zu einer wirtschaftlich sinnvollen Gesamtlösung zusammengeführt werden.
Ich unterstütze Führungskräfte bereits in der Phase einer sich abzeichnenden Trennung und übernehme die Verhandlung und Gestaltung von Auflösungsvereinbarungen, insbesondere zu:
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Abgangsentschädigungen, freiwilligen Anbertigungen und sonstigen Ausgleichszahlungen
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offenen Bonus-, STI- und LTI-Ansprüchen
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Fortbestand, Abgeltung oder Rückübertragung von Beteiligungsrechten
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Urlaubsverbrauch bei Freistellung
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Sprinterklauseln
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Dienstwagen und sonstigen Benefits
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Konkurrenzklauseln und nachvertraglichen Verpflichtungen
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Dienstzeugnis und Referenzen
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interner und externer Kommunikation der Trennung
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wechselseitigen Verzichts- und Generalbereinigungsklauseln
Ziel ist eine geordnete Trennung zu wirtschaftlich optimalen Bedingungen, ohne die weitere berufliche Entwicklung unnötig zu belasten.
Kündigung, Entlassung und gerichtliche Auseinandersetzungen
Lässt sich eine einvernehmliche Lösung nicht erreichen, vertrete ich Führungskräfte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche und in arbeitsgerichtlichen Verfahren.
Dazu zählen insbesondere:
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Anfechtung von Kündigungen und Entlassungen
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Streitigkeiten über Bonus- und Vergütungsansprüche
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Schadenersatz- und Haftungsfragen
Gerade bei Führungskräften ist dabei eine frühzeitige strategische Vorbereitung wesentlich. Verhalten, Kommunikation und Dokumentation bereits vor Ausspruch einer Kündigung können die spätere rechtliche und wirtschaftliche Position maßgeblich beeinflussen.
Reputation und sensible Konfliktsituationen
Für Führungskräfte ist ein arbeitsrechtlicher Konflikt regelmäßig auch eine Reputationsfrage.
Vorwürfe von Compliance-Verstößen, interne Untersuchungen oder öffentlich ausgetragene Auseinandersetzungen können die weitere berufliche Entwicklung unabhängig vom Ausgang eines Gerichtsverfahrens erheblich beeinflussen.
Meine Beratung umfasst daher auch:
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Durchsetzung von Rechten bei internen Untersuchungen und Compliance-Verfahren
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Vorbereitung auf interne Befragungen und Interviews
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Abstimmung der rechtlichen und kommunikativen Strategie
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Schutz der beruflichen Reputation
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Begleitung bei medial sensiblen Verfahren und Litigation PR
Aufgrund meiner eigenen langjährigen Tätigkeit im Top-Management kenne ich die Entscheidungsprozesse und Dynamiken auf Unternehmensseite. Dieses Verständnis nutze ich, um die Interessen meiner Mandanten frühzeitig einzuordnen, Verhandlungsspielräume zu erkennen und eine auf ihre persönliche und wirtschaftliche Situation zugeschnittene Strategie zu entwickeln.